GSSK - Fortbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
Berufsbegleitender Lehrgang über 6 Monate
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist als Berufsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und gilt nach der Sachkundeprüfung als nächst höhere Qualifikation im Bewachungsgewerbe. Die GSSK ist der modernisierte Nachfolger der ehemaligen Werkschutzfachkraft und ersetzt diese seit einigen Jahren.
Besonders im industriellen Werkschutz, in Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen und beim Schutz besonders sicherheitsrelevanter Infrastrukturen sind die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sehr gefragt.
Die Zulassung zur Prüfung ist grundsätzlich erst mit einer gewissen Berufserfahrung möglich und setzt eine vorangegangene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bereits voraus.
Besonders im industriellen Werkschutz, in Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen und beim Schutz besonders sicherheitsrelevanter Infrastrukturen sind die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sehr gefragt.
Die Zulassung zur Prüfung ist grundsätzlich erst mit einer gewissen Berufserfahrung möglich und setzt eine vorangegangene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bereits voraus.
Seminarübersicht
Ziel
Die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung bei der IHK.
Die mit Erfolg abgelegte Prüfung der IHK führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
Die mit Erfolg abgelegte Prüfung der IHK führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
Teilnehmer
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang gibt es keine speziellen Voraussetzungen. Bitte beachten Sie aber die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK.
Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer folgendes Nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer folgendes Nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Inhalte
Die Lehrgangsinhalte orientieren sich mit folgenden Themen am bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan der IHK:
- Dienstkunde
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Dauer
Der Lehrgang beinhaltet 240 Unterrichtseinheiten, die berufsbegleitend über 6 Monate verteilt werden. Die Unterrichtszeiten zu den u.a. Terminen sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr.
Termine
Zur Zeit nur auf Anfrage für Gruppen ab 5 Personen oder als Inhouse-Schulung.
Seminarort
63329 Egelsbach, Bachgrund 10
Ameldung
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an unten angegebenen Kontakt.
Kosten
Die Seminarkosten beinhalten:
- Prüfungsgebühren der IHK
- Lehrgangsunterlagen
- Schreibmaterial
- Warm- und Kaltgetränke
Gesamtpreis: EUR 3.360,00 / Teilnehmer
- Prüfungsgebühren der IHK
- Lehrgangsunterlagen
- Schreibmaterial
- Warm- und Kaltgetränke
Gesamtpreis: EUR 3.360,00 / Teilnehmer
Kontakt
TSM THARROS Sicherheitsmanagement
Ansprechpartner: Herr I. Katsyfos
Telefon: 06103 - 46 96 316
Mobil: 0179 - 52 71 338
Mo. – Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr
Email: info@tharros-sicherheit.de
Internet: www.tharros-sicherheit.de
Ansprechpartner: Herr I. Katsyfos
Telefon: 06103 - 46 96 316
Mobil: 0179 - 52 71 338
Mo. – Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr
Email: info@tharros-sicherheit.de
Internet: www.tharros-sicherheit.de